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Wer einen hessischen Fischereischein (Jahres-,
Fünfjahres- oder
Zehnjahresfischereischein) erwerben möchte, muß zuvor die
staatliche
Fischerprüfung ablegen (§
28 des Hessischen Fischereigesetzes -HFischG- vom 19.12.1990,
zuletzt
geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2002).
Die Prüfung selbst ist in der
Verordnung über die
Fischerprüfung und die Fischereiabgabe vom 19.12.1991, zuletzt
geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2005, geregelt.
Der Weg zur Fischerprüfung
- Der Weg zur Fischerprüfung in Hessen besteht aus zwei
Abschnitten:
- 1. dem Vorbereitungslehrgang beim Verband
- 2. der staatlichen Prüfung bei der
Fischereibehörde.
Der Vorbereitungslehrgang
- Der Vorbereitungslehrgang dauert mindestens 30 Stunden und
umfaßt fünf Sachgebiete:
- 1. Allgemeine Fischkunde
- 2. Spezielle Fischkunde
- 3. Gewässerkunde
- 4. Gerätekunde
- 5. Gesetzeskunde
- Grundlage für die Ausbildung ist das "Heintges Lehr-
und Lernsystem".
- Während des gesamten Lehrgangs besteht
Anwesenheitspflicht.
- Der Lehrgang schließt mit einem schriftlichen Test
unter prüfungsähnlichen Bedingungen ab. Im Test sind, wie in
der späteren staatlichen Prüfung, 60 Fragen aus der rund 600
Fragen umfassenden offiziellen Fragensammlung zu beantworten, und zwar
12 aus jedem Sachgebiet. Das Testergebnis zeigt sowohl dem
Prüfungsbewerber als auch dem Ausbilder, ob das Ausbildungsziel
erreicht wurde. Ist dies der Fall, erhält der
Prüfungsbewerber eine Bescheinigung über die erfolgreiche (!)
Teilnahme am Lehrgang. Ist das Testergebnis nicht ausreichend,
erhält der Prüfungsbewerber die Möglichkeit zur
Nachschulung.
- Die Lehrgangsgebühr beträgt € 61,-. Hinzu
kommen Kosten für Lehrgangsunterlagen (Bücher,
Fragensammlung, Arbeitsmappen usw.), falls diese gewünscht werden.
Welche Unterlagen im einzelnen sinnvoll sind, wird zu Beginn eines
jeden Lehrgangs ausführlich erläutert.
Die staatliche Prüfung
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